Stand: 30.09.2026
Roadesk ist eine Software, mit der Betriebe die Dokumente und Fristen ihrer Fahrerinnen und Fahrer verwalten, zum Beispiel Aufenthaltstitel, Führerschein und P-Schein, sowie Nachweise des Betriebs selbst.
A. Deine Daten als Fahrerin oder Fahrer: Verantwortlich ist der Betrieb, für den du fährst (dein Arbeitgeber oder Auftraggeber). Er entscheidet, welche Dokumente er braucht, warum und wie lange er sie aufbewahrt. Wir, Aigency, stellen Roadesk nur technisch bereit und verarbeiten diese Daten in seinem Auftrag (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). Fragen zu deinen Dokumenten richtest du deshalb zuerst an deinen Betrieb. Wir unterstützen ihn dabei.
B. Eigene Verarbeitungen von Aigency: Für die Zugänge der Büro-Nutzer, für Verträge, Abrechnung und Support mit unseren Kunden und für den Betrieb dieser Website sind wir selbst verantwortlich: Emre Yildirim, Aigency (Einzelunternehmen), Chausseestraße 108, 10115 Berlin, emre@aigency-ai.de.
Welche dieser Daten ein Betrieb tatsächlich braucht, entscheidet er selbst.
Damit der Betrieb seine gesetzlichen Pflichten erfüllen kann, vor allem die Prüfung und Aufbewahrung des Aufenthaltstitels (§ 4a Abs. 5 AufenthG) und die Kontrolle der Fahrerlaubnis durch den Fahrzeughalter (§ 21 StVG), und damit er rechtzeitig an ablaufende Dokumente erinnert wird. Rechtsgrundlage beim Betrieb ist in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) und § 26 BDSG bzw. Art. 88 DSGVO (Beschäftigungsverhältnis). Die Rechtsgrundlage im Einzelfall legt der Betrieb fest.
Für unsere eigenen Verarbeitungen (Teil B) gilt: Büro-Zugänge, Verträge und Support nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag), Ansprechpartner unserer Kunden nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Kommunikation), Rechnungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Aufbewahrungspflichten aus Handels- und Steuerrecht).
Die Aufbewahrung legt der Betrieb fest. Roadesk löscht zusätzlich automatisch:
Endet der Vertrag eines Betriebs mit uns, löschen wir seine Daten nach einem Export innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Unsere eigenen Vertrags- und Rechnungsdaten bewahren wir so lange auf, wie Handels- und Steuerrecht es verlangen.
Wir setzen folgende Dienstleister als Auftragsverarbeiter ein, jeweils mit Vertrag nach Art. 28 DSGVO:
Diese Anbieter haben ihren Sitz in den USA. Soweit dabei Daten in die USA gelangen können, stützt sich die Übermittlung auf das EU-US Data Privacy Framework bzw. auf Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.
Roadesk setzt keine Werbe- oder Analyse-Cookies und kein Tracking ein. Für Büro-Nutzer wird nur ein technisch notwendiges Anmelde-Cookie gesetzt. Die Seite für Fahrer (Upload-Link) setzt keine Cookies. Schriftarten werden von unserem eigenen Server geladen, nicht von Google.
Die Ampel, Erinnerungen und Fristberechnungen in Roadesk sind Hilfen für den Betrieb. Sie entscheiden nicht darüber, ob du fahren oder beschäftigt werden darfst. Das entscheidet der Betrieb.
Du hast das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO). Geht es um Daten, die ein Betrieb über dich in Roadesk verwaltet, wende dich bitte an deinen Betrieb, wir unterstützen ihn dabei. Geht es um unsere eigenen Verarbeitungen (Teil B), schreib an emre@aigency-ai.de. Du kannst dich außerdem bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, z. B. bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Diese Erklärung ersetzt nicht die eigenen Informationspflichten des Betriebs gegenüber seinen Fahrerinnen und Fahrern (Art. 13 DSGVO). Jeder Betrieb prüft selbst, welche Rechtsgrundlagen, Aufbewahrungsfristen und Zugriffsregeln für seine Nutzung von Roadesk gelten.